Seit dem 03. April 2025 sind wir offiziell nach § 124 Abs. 1 SGB V zugelassen – und damit berechtigt, gesetzlich versicherte Patientinnen
und Patienten mit ärztlicher Verordnung zu behandeln. Wir behandeln gesetzlich Versicherte auf ärztliche Verordnung – direkt mit der Krankenkasse abrechenbar
Ihre Fußgesundheit verdient Kompetenz, Sorgfalt und Erfahrung. Ob mit ärztlicher Verordnung oder als Privatleistung – wir sind für Sie da.